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Das Verbot von Glühbirnen in der EU

Das Verbot von Glühbirnen in der EU

Das derzeit geltende Glühlampenverbot geht auf eine Initiative der EU zur Verminderung des Energieverbrauches zurück. Durch diese EU-Richtlinien soll der Verbrauch der Elektrogeräte reduziert werden, indem ineffizientere Geräte nach und nach aus dem Handel verdrängt werden. Das Ziel dabei ist es, den Verkauf von energieeffizienten Geräte zu fördern. Die sogenannten „Stromfresser“ sollen dann gänzlich vom Markt entschwinden. Hierdurch soll der Energieverbrauch gesenkt und der CO2-Ausstoß vermindert werden.
Die EU-Kommission veröffentlichte im Juli 2007 eine Mitteilung, in welcher sie die Begrenzung der Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um wenigstens 20 Prozent erklärte. Damit sollte der Schadstoffausstoß unter ein bestimmtes Niveau fallen. Eine bedeutende Maßnahme neben der Effizienzsteigerung der Energieverbraucher ist das Glühlampenverbot, das durch das Parlament im Februar 2009 beschlossen wurde. So beschränkt sich seit September 2009 das Verbot schrittweise die Herstellung und den Verkauf von Glühlampen zu Gunsten der effizienten Beleuchtungstechniken wie LED-Lampen und weiteren Energiesparmöglichkeiten. Bis zum Jahr 2020 wird daher ausreichend Energie eingespart, um jedes Jahr insgesamt 11 Millionen Haushalte sicher versorgen zu können und zugleich die Stromrechnung zu senken.
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  • Die Verordnungen der EU zum Verbot von Glühlampen

    Die Verordnungen, welche sich mit der Effizienz der Leuchtmittel befassen, gehen auf die Richtlinie EUP 32/2005 des geltenden Klimaschutzprogramms der EU zurück. Seit September 2009 ist die Verordnung 2009/244/EG in Kraft getreten, die den Energieverbrauch von Leuchten mit ungebündeltem Licht klärt. Diese Verordnung ist die Basis für das Glühlampenverbot. Diese ist in insgesamt sechs Stufen unterteilt, von denen mittlerweile alle in Kraft getreten sind. Die letzte und sechste Stufe wurde im September 2018 umgesetzt. Aus diesem Grund gilt, dass alle Leuchten mit ungebündeltem Licht wenigstens die Energieeffizienzklasse B besitzen müssen, was das Aus für alle sogenannten Hochvolthalogenlampen ankündigt.
    Durch die Union wurde die Produktion und der Import von Glühbirnen schrittweise Verboten. Jene Entscheidung war einst höchst umstritten und wird heute noch ausgiebig diskutiert.
    Solange aber die LED-Leuchtmittel nicht alle Glühbirnen ersetzten können, führt kein Weg an diesen alten Glühbirnen vorbei. Einige Anbieter nutzen die derzeitige Situation aus und bieten entsprechend Produkte zu schauerlichen Preisen an.
    Einiger Händler aus Deutschland verlangen sogar, dass eine einfache Glühlampe wenigstens 4 Euro kosten muss. Eine gute Alternative ist der Anbieter Wisefood.
    Zudem reguliert die geltende Verordnung 2012/1194/EG den Verbrauch der Energie von Leuchten mit gebündeltem Licht, sogenannten Reflektorlampen. An dieser Stelle griff die erste der insgesamt drei Stufen zum 01.09.2013. Im September des Jahres 2016 trat die letzte und dritte Stufe der Verordnung in Kraft. Für alle leuchten mit gebündeltem Licht gelten diesem Zeitpunkt höhere Anforderungen an die Effizienz. Auch Halogenreflektorlampen als weit verbreitete Leuchten mit GU10-Sockel dürfen ebenfalls nicht mehr in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden.

    Warum gibt es Glühbirnenverbot?

    Bei Energiesparlampen werden circa 25 Prozent der Energie in Beleuchtung umgewandelt - im Vergleich zu den nur etwa 5 Prozent aller Glühbirnen. Außerdem sind Energiesparlampen sehr viel sparsamer, was ein weiterer Grund für die Anwendung ist. Sie ermöglichen eine Energieersparnis von etwa 80 Prozent, was sich auf der Stromrechnung gut bemerkbar macht. Dieser niedrige Energieverbrauch führt außerdem zu einer Verminderung der CO2-Emissionen und trägt somit zum Klimaschutz bei. Bei einer geplanten Ersparnis von 39 Terawattstunden in den Privathaushalten im Jahre 2020 wird der CO2-Ausstoß damit um etwa 15,5 Millionen Tonnen verringert. Was die Lebensdauer betrifft, punkten die Energiesparlampen, weil diese vornehmlich haltbarer sind. Die normale Glühbirne brennt durchschnittlich nach 1.000 Stunden durch, Energiesparlampen halten mit circa 10.000 Betriebsstunden etwa zehnmal so lange.
    Die Europäische Union führte den Verkaufsstopp für die Glühbirnen in mehreren Schritten durch. Zunächst waren im September 2009 Glühbirnen mit der Leistung von 100 Watt von dieser neuen Ausführung betroffen, zudem alle Glühbirnen aus eine, mattiertem Glas. Dann folgten im September 2010 Lampen mit 75 Watt. Im Jahre 2011 waren Leuchten ab 60 Watt an der Reihe und im September 2012 folgten die 25- und 40-Watt-Lampen.
    In manchem Baumarkt sind aber trotzdem noch immer diese Glühbirnen zu finden. Das ist generell nicht illegal, da die Restbestände weiterverkauft werden dürfen. Diese Regelung führte vor allem in der Vergangenheit dazu, dass die meisten Händler vor der neuen Abschaffungswelle den vorhandenen Bestand der Glühbirnen noch einmal aufgefüllt hatten, um diese ihren Kunden ferner anbieten zu können. Viele Kunden reagierten auch mit Hamsterkäufen auf das neue Glühbirnenverbot und sicherten sich für mehrere Jahre eine hinreichende Versorgung, statt wie von der Union vorgesehen auf sparsamere Leuchten umzusteigen. Damit versuchten die Kunden die neue Verordnung zu umgehen.
    Beim Inkrafttreten der ersten Stufe im Jahre 2009 waren trotz bestehender Alternativen nur etwa 25 Prozent der Leuchten energieeffizient. Als Unterstützung finden die Kunden auf verschiedenen Produktseiten der Leuchten einen Ersparnisrechner, welcher einfach und schnell zeigt wie viel das entsprechende Produkt im Vergleich zu einer normalen Glühbirne mit Helligkeit spart.

    Nur etwa 1,5 Prozent der Energiekosten in den deutschen Haushalten entfällt auf die Beleuchtungsmittel. Am gesamten Energieverbrauch ist dieser Anteil an der Lichterzeugung sehr gering. Außerdem enthalten viele Alternativen wie zum Beispiel Energiesparlampen sehr giftige Substanzen, welche separat entsorgt werden müssen. Deshalb stellen Kritiker den Nutzen des neuen Glühlampenverbots in Frage und regen andere Projekte an.

    Im Vergleich zu vielen anderen Sparvorhaben hat das Verbot von Halogen- und Glühlampen keine Komfort- oder Kostennachteile. Daher denken die Verbraucher nicht langfristig. Diese zahlen im Supermarkt lieber einen Euro für die Glühlampen, anstatt einen geringen höheren Betrag für die Energiesparlampen auszugeben, obgleich sie dies am Schluss mehr an Strom kostet. Das neue Verbot der Halogen- und Glühlampen ist eine der am leichtesten durchzusetzenden Maßnahmen zur Verminderung von CO2 und Energieverbrauch und sorgt außerdem für eine Kosteneinsparung. Eine Voraussetzung ist lediglich die korrekte Alternative. Die LED-Lampen sind aus Effizienz- und Umweltgründen den üblichen Energiesparlampen weitaus überlegen und werden daher von Kritikern meistens nicht in die Rechnung mit einbezogen. Das Unternehmen Wisefood hat dazu viele Angebote.

    Die Gründe für das Wechseln von Glühbirnen durch Energiesparlampen

    Glühlampen stehen in direkter Konkurrenz mit einer Reihe an anderen Leuchtmitteln – vor allem mit Energiesparlampen auf der Grundlage von Kompaktleuchtstofflampen oder Leuchtdioden (LEDs). Im Gegensatz zu diesen weisen die Glühbirnen eine niedrigere Energieeffizienz auf. Diese benötigen im Betrieb normalerweise etwa 4- bis 5-Mal mehr Energie und damit auch Primärenergie als die Alternativen. Dies versuchen die Kunden trotzdem zu umgehen. In einigen Fällen ist die Einsparung noch höher, aufgrund der besseren Lichtabstrahlung. Daher führt der Ersatz der Glühbirnen durch Energiesparlampen zu höheren Einsparungen der primären Energie, wenn dies nicht durch sogenannte Rebound-Effekte verhindert wird. Dies bedeutet auch eine Reduktion der Abgasemissionen in den Kraftwerksbetrieben. Da die Beleuchtung größtenteils in den Morgen- oder in den Abendstunden benötigt wird und nur weniger am Mittag oder in der Nacht, wird die elektrische Energie dafür meistens in Mittellastkraftwerken erzeugt, welche zum Beispiel in Deutschland zu einem großen Teil die Kohlekraftwerke sind.


    Quellen
    https://www.energie-lexikon.info/gluehlampenverbot.html
    https://www.leds.de/gluhlampenverbot-in-der-eu
    https://www.verivox.de/strom/themen/gluehbirnenverbot/
    https://www.light11.de/lightmag/gluehlampenverbot/
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