Heutzutage ist ein mobiler Eiswagen in der Nähe eher eine Seltenheit geworden und eine Erfrischung im Sommer meist nur noch möglich, wenn man zur örtlichen Eisdiele spaziert. Das ist nicht wirklich flexibel und geht besser! Immer mehr Menschen fragen sich, ob ein mobiler Eiswagen für die Hochzeit, die nächste Gartenparty, den kommenden Kindergeburtstag oder andere Veranstaltungen angemietet werden kann. Die gute Nachricht: Ja, das geht! Die schlechte Nachricht: Ein paar Dinge müssen hierbei beachtet werden, um gesetzliche Vorschriften nicht zu verletzen.
Ob italienischer Eiswagen oder Retro-Eismobil: Wenn auch du der Meinung bist, dass ein mobiler Eiswagen für deine Kinder die perfekte Überraschung wäre oder dich auf der nächsten Feier groß rausbringt, erfährst du in diesem Artikel von uns, was du beim Anmieten und Betreiben alles beachten musst.
Werde zum Eisverkäufer: Wie kommst du an einen mobilen Eiswagen und was kostet das?
Ein mobiler Eiswagen in der Nähe ist super praktisch, denn du machst dich und dein Event völlig unabhängig von örtlichen Gegebenheiten. Welche größere Überraschung könnte es für die Mitarbeiter deines Unternehmens geben, als ein leckeres Eis am Ende des Wanderweges während des Betriebsausflugs serviert zu bekommen – mitten im Nirgendwo Eis essen, dank deines umsichtig bestellten Eismobils!
Kaufen oder mieten?
Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst ein Eismobil kaufen oder eines mieten. Wenn du nicht dauerhaft beabsichtigst, gewerblich Eis zu verkaufen, dann ist das Mieten immer die bessere Alternative, da du keine langfristigen Verpflichtungen eingehst. Nach der Entscheidung „Kauf“ oder „Miete“ musst du noch eine weitere Entscheidung treffen: Möchtest du das Eismobil selbst betreiben oder den Eisverkäufer gleich dazu buchen?
Bist du Eisverkäufer oder Kunde?
Solltest du dich für das Rundum-Sorglos-Paket entscheiden, gibt es eine gute Neuigkeit: Obwohl die Kosten meist höher sind, brauchst du dich um gesetzliche Bestimmungen nicht zu kümmern! Das übernimmt dein Eiswagen-Vermieter für dich, welcher dir sein Eismobil samt Zubehör und Personal zur Verfügung stellt. Möchtest du hingegen selbst Hand anlegen, musst du dich mit dem nächsten Abschnitt zu den Vorschriften etwas genauer befassen.
Kosten für ein Eismobil
Bei den Kosten lässt sich leider kein pauschaler Preis für ein Eismobil bestimmen. Vielmehr erstellen dir viele Unternehmer individuelle Angebote, die ganz auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Faktoren, die bei der Preiskalkulation eine Rolle spielen, sind:
- Einmalige Pauschalkosten, z. B. für Lieferung, Auf- und Abbau
- Größe des Eismobils bzw. Fassungsvolumen für Eissorten und Eisschalen
- Personalkosten, falls du Servicekräfte dazu buchst
- Materialkosten für Eis, Zubehör, Servietten etc.
- Kaution oder Sicherheitsleistungen
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Jetzt wird es etwas kompliziert, denn ein mobiler Eiswagen mit Genehmigung ist wichtig, damit es später keine Enttäuschungen gibt! Aber keine Angst, wir haben uns für dich schlau gemacht!
Gaststätte oder Reisegewerbe
Das Betreiben eines mobilen Speisewagens oder Foodtrucks kann nach zwei Kriterien klassifiziert werden. Entweder zählt die Tätigkeit als Betreiben einer Gaststätte oder eines Reisegewerbes. Wird der Verkaufsstand an fester Stelle dauerhaft (zum Beispiel auf einem Wochenmarkt) betrieben, ist die Voraussetzungen an eine Gaststätte erfüllt. Die „Mobilität“ hingegen macht den Speisewagen zu einem Reisegewerbe. Hierfür ist dann eine Reisegewerbekarte notwendig. Diese muss nur einmalige beantragt werden, ist personenbezogen und nicht übertragbar. Sie gilt dafür im gesamten Bundesgebiet. Eine Gaststättenerlaubnis ist grundsätzlich nur dann notwendig, wenn auch Alkohol ausgeschenkt werden soll, was bei einem Eiswagen ja regelmäßig eher nicht der Fall ist. Übrigens: Wird der Straßenverkauf so betrieben, dass keine Möglichkeit für Gäste besteht, die Nahrungsmittel an Ort und Stelle zu verzehren, ist keine Erlaubnis im Sinne des Gaststättengesetzes erforderlich. Das entscheidende Kriterium hier ist der „Verzehr an Ort und Stelle“. Zwar beginnt ein Käufer oft damit, sein Eis direkt am Eiswagen zu essen, wird es jedoch hauptsächlich im Weitergehen verzehren.
Führerscheine und Sondernutzungserlaubnisse
Wer gewerblich Eis verkaufen möchte, darf nicht einfach seinen mobilen Eiswagen beladen und damit dann klingelnd durch die Straßen ziehen. Zwar sind die Auflagen von Stadt zu Stadt unterschiedlich, in der Regel ist jedoch eine Reisegewerbekarte und eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsverordnung erforderlich. Um diese zu erhalten, ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamts nach §43 Infektionsschutzgesetz für den Betriebsinhaber und die Beschäftigten erforderlich. Diese regelt, dass die Betroffenen beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln über sämtliche relevanten Hygiene- und Sicherheitsvorschriften belehrt wurden. Darüber hinaus sind Preisschilder mit der Angabe der angebotenen Lebensmittel und Deklarationspflichten einzuhalten, um beispielsweise Allergiker zu schützen. Darüber hinaus muss eine Fahrerlaubnis für das Führen des Eismobils vorliegen. Hier kommt es sehr stark auf die Größe des Wagens an, die darüber entscheidet, ob ein normaler Führerschein Klasse B oder etwa ein LKW-Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich ist.
Vereinfachtes Verfahren: Die Gestattung nach Gaststättengesetz
Soll der Eisstand tatsächlich an unterschiedlichen Orten betrieben werden und keinen festen Standplatz haben, ist häufig vom Straßenhandel oder „fliegenden Handel“ die Rede, wofür eine spezielle Genehmigung erforderlich ist. Wird ein Eiswagen regelmäßig auf einem privaten Platz betrieben, ist zumindest eine Nutzungsgenehmigung des Bauamts erforderlich. Bei kurzfristiger Verkaufstätigkeit kann eine vereinfachte Genehmigung in Form einer Gestattung durch das Gaststättengesetz erfolgen, welche beim zuständigen Verbraucherschutzamt beantragt werden muss.
Umsatzsteuerpflichten
Wer Waren in einem mobilen Gewerbe verkauft, muss darüber hinaus ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck führen und Umsätze und Vorsteuern dort aufzeichnen. Dies gilt auch für Kleinunternehmer, welche unter Angabe des Datums tägliche Brutto-Einnahmen in das Umsatzsteuerheft eintragen. Das Umsatzsteuerheft und sämtliche Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Hygienevorschriften
Für das Betreiben von Gastronomiebetrieben (egal ob fest oder mobil) ist die Einhaltung sogenannter HACCP-Konzepte erforderlich. Das Kontrollsystem steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points” und lässt sich mit “Risikobasierender Gefahrenanalyse“ übersetzen. Es soll die Qualitätssicherung in allen Produktionsabläufen lebensmittelverarbeitender Vertriebe sichern. Die IHK gibt hierzu besonders hilfreiche Informationsbroschüren für mobile Imbisse und Verkaufsstände heraus, bei denen die Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene sowie Maßnahmen zur Eigenkontrolle beschrieben werden.
FAQ – Was du schon immer über die Anmietung eines Eismobils wissen wolltest!
Was für Eismobile kann ich anmieten?
Die Bandbreite ist riesengroß und deinen Wünschen sind keine Grenzen gesetzt. Je nach Anbieter kannst du bereits kleine Eisfahrräder und Eisvitrinen bekommen, wenn die Anzahl deiner Gäste überschaubar ist oder es sich um eine kleine Feier handelt. Werden mehr fleißige Eis-Esser erwartet, kann sich ein Handwagen mit mehr Stauraum anbieten. Für größere Feiern, beispielsweise Firmenfeiern, sind Ice Cream Trucks eine gute Wahl. Hier hast du genug Platz, um sowohl ausreichende Mengen als auch ausreichende Variation im Angebot sicherzustellen, damit für jeden Gast die richtige Erfrischung dabei ist.
Was kostet es, einen mobilen Eiswagen zu mieten?
Die Preisspanne ist hier sehr unterschiedlich und hängt davon ab, wie lange du ein Eismobil mieten möchtest, ob du es mit oder ohne Waren bestellst und ob du zusätzliches Servicepersonal buchst, welches den Eisverkauf für dich übernimmt. Viele Anbieter erstellen dir ein individuelles Angebot, in welchem dann die Dauer der Vermietung, die benötigten Eismengen, gewünschtes Personal sowie die Anlieferung, Auf- und Abbau berücksichtigt werden.
Brauche ich wirklich einen Gewerbeschein für mein Eismobil?
Wenn du das Eismobil selbst gewerblich betreiben und aus diesem heraus Eis verkaufen möchtest, musst du die gesetzlichen Vorschriften beachten, die in deiner Stadt gültig sind. Dazu gehören Hygienenachweise, ein Gewerbe- bzw. Reisegewerbeschein oder eine Gestattung nach der Gaststättenverordnung. Willst du dich hingegen nicht selbst als Eisverkäufer betätigen, übernimmt dein Eiswagen-Anbieter diese Formalitäten für dich. Du buchst das Eismobil samt Ausstattung und Servicepersonal und brauchst gar nichts tun, während dein Anbieter die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher relevanter Vorschriften trägt.
Was ist mit Allergien und Unverträglichkeiten der Gäste?
Je nach Anbieter kann das Eissortiment sehr umfangreich gewählt werden. Alle Speisen sind deklarationspflichtig, sodass sofort erkennbar ist, welches Eis für vegane oder laktoseunverträgliche Gäste geeignet ist. Auch haben viele Anbieter mittlerweile glutenfreie Waffeln im Angebot, sodass für jeden Gast die passende Erfrischung dabei sein sollte.
Kann ich auch nachhaltige Produkte für mein Eismobil bekommen?
Nachhaltigkeit ist dir sehr wichtig, sonst wärst du nicht bei Wisefood gelandet! Du möchtest, dass deine Gäste Eis essen ohne schlechtes Gewissen und dabei nicht unnötig Müll produzieren. Achte bei der Bestellung und Auswahl des Sortiments auf essbare Waffelbecher und Eislöffel. Buchst du nur ein Eismobil ohne Zubehör, kannst du natürlich auch alle passenden Accessoires wie Eisbecher, Löffel und Schalen in unserem Wisefood Onlineshop bekommen!
Ist es in manchen Städten oder Bundesländern einfacher als in anderen?
Tatsächlich lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Die Gesetzeslage zum Betrieb mobiler Verkaufsstände ist sehr unübersichtlich und hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel ist es daher eine gute Idee, wenn du rechtzeitig mit dem Verbraucherschutzamt deiner eigenen Stadt Kontakt aufnimmst und dir einen ersten Überblick verschaffst, welche Voraussetzungen und Genehmigungen für den Betrieb eines mobilen Verkaufswagens vor Ort erforderlich sind. Nur für München sieht es schlecht aus: Hier erlaubt die Stadt aus Angst um ihr Stadtbild grundsätzlich keinen gewerblichen Handel auf öffentlichem Grund.
https://www.ihk-niederbayern.de/branchen/tourismus/qualifizierung-im-tourismus/voraussetzungen-fuer-verkaufsstaende-speisewagen-und-foodtrucks-4170682
https://www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de/imbiss/
https://almedica-hygiene.ch/lifestyle/haccp-bedeutung/
https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/gruendung/brancheninformationen/brancheninformationen-gruender/hotel-und-gaststaettengewerbe/mobile-verkaufsstaende-1169622
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00668/index.html
https://www.rnz.de/panorama/lebensart_artikel,-Lebensart-Aussterbende-Spezies-Eiswagen-Ein-paar-haben-wir-noch-rumfahren-_arid,207060.html
https://ncgovote.org/10-tipps-f%C3%BCr-den-start-eines-erfolgreichen-eiswagen-gesch%C3%A4fts/